Rechtsanwaltskanzlei für Baurecht aus Wien kompetente Rechtsberatung bei öffentlichen und privaten Bauprojekten
Das Baurecht ist von einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Vorschriften geprägt, die Planung, Ausführung und Abwicklung von Bauvorhaben regeln. Bereits in der Bauphase bestehen umfangreiche rechtliche Anforderungen, deren Missachtung zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen kann. Wir beraten Sie im privaten und öffentlichen Baurecht und begleiten Bauprojekte rechtlich von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen sowie auf der rechtlichen Begleitung während der Bauausführung. Kommt es zu Konflikten, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck in Bauprozessen vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Unsere Schwerpunkte im Detail Rechtsberatung für Bauherren, Unternehmen und Projektbeteiligte
- Führung von öffentlich-rechtlichen Bauverfahren
- Erstellung von Bauwerkverträgen, insbesondere Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträgen
- Erstellung von Planerverträgen
- Errichtung von Bauverträgen, Architektenverträgen, Generalunternehmerverträgen und Konsulentenverträgen
- Beratung in allen bauvertraglichen Abwicklungsfragen – insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenforderungen
- Projektbegleitende Beratung von Hoch- und Tiefbauprojekten, insbesondere im Straßen-, Tunnel- und Verkehrswegebau
- Projektbegleitung von Architekten und Ingenieurkonsulenten
- Führung von Bauprozessen sowie Rechtsstreitigkeiten mit Architekten, Ingenieurkonsulenten und anderen Projektbeteiligten
- Führung von streitigen Gerichtsverfahren bei Gewährleistung und Haftung
- Baumängel und Bauschäden
Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen bauvertraglichen Fragestellungen. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf eine präzise Vertragsgestaltung sowie auf eine rechtlich strukturierte Projektbegleitung während der Bauphase. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
In drei Schritten zur rechtlichen Absicherung Ihres Bauvorhabens
1. Erstberatung:
In einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Wien oder per Videokonferenz schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir analysieren die rechtliche Ausgangssituation und zeigen mögliche Handlungsoptionen auf.
2. Vereinbarung:
Sie erhalten ein transparentes Angebot für die gewünschten Leistungen. Nach Ihrer Beauftragung definieren wir gemeinsam den konkreten Leistungsumfang sowie den zeitlichen Rahmen.
3. Durchführung:
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben rechtlich oder setzen Ihre Ansprüche gegenüber Vertragspartnern, Behörden oder Gerichten durch. Während des gesamten Mandats informieren wir Sie laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens.
Häufige Fragen zu Bauverträgen und Bauschäden beantwortet
Welche Leistungen werden im Baurecht angeboten?
Wir beraten insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen, Architektenverträgen sowie Generalunternehmerverträgen. Darüber hinaus begleiten wir Bauprojekte rechtlich während der gesamten Bauphase. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Führung von Bauprozessen sowie in der Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen.
Welche Phasen umfasst die Beratung im Baurecht?
Unsere Beratung beginnt regelmäßig bei der rechtssicheren Gestaltung von Bauverträgen und erstreckt sich über die laufende baubegleitende Rechtsberatung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung von Haftungsrisiken, der Prüfung von Mehrkostenforderungen sowie der konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Bauprozess.
Was sind typische Fälle im Bereich Baurecht?
Typische Fallkonstellationen betreffen Streitigkeiten aus Bauverträgen, Auseinandersetzungen über Mehrkostenforderungen oder Verzögerungen sowie Haftungsfragen bei Baumängeln. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Was versteht man unter Gewährleistung im Baubereich?
Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Ausführungsfehlern oder Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung kommen. Bereits während der Bauphase sollte geprüft werden, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Werden Mängel erst nach Übergabe erkannt, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei unbeweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich drei Jahre, bei beweglichen Sachen zwei Jahre.
Wann kann Schadensersatz bei Bauschäden geltend gemacht werden?
Bauschäden treten mitunter erst längere Zeit nach Fertigstellung auf. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen. Im Unterschied zur Gewährleistung setzt Schadenersatz ein Verschulden voraus. Die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und fundierte Erfahrung im Bauprozess.